Beschlussvorlage - 2023/GVIv/201
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses 2023/GVIv/187 zur 4. Änderungssatzung der Gemeinde Ivenack über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Untere Tollense/Mittlere Peene" Jarmen und "Obere Havel/Obere Tollense" Neubrandenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Annegret Bünger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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09.05.2023
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Sachverhalt
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg hat im Schreiben vom 01.11.2022 den Bürgermeistern eine Erhöhung der Beiträge für 2023 mitgeteilt. Diesem Schreiben war eine Übersicht mit den mindestens notwendigen Veränderungen des Beitrages beigefügt. Diese wurde Grundlage für die Kalkulation zur Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände für die 4. Änderungssatzung.
In der Verbandsversammlung am 15.03.2023 wurde den Mitgliedern mitgeteilt, dass seitens des Wasser- und Bodenverbandes ein Fehler in der Kalkulation aufgetreten ist und dieser bereinigt wurde. Danach fällt der Beitrag an den Wasser- und Bodenverband deutlich geringer aus, was sich auch auf den Gebührenpflichtigen auswirkt. Damit keine Benachteiligung für den Gebührenpflichtigen entsteht, hat die Verwaltung die Beiträge zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ neu kalkuliert.
Somit ist der Beschluss 2023/GVIv/187 vom 21.02.2023 aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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