Beschlussvorlage - 2023/GVIv/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ivenack hebt den Beschluss 2023/GVIv/187 vom 21.02.2023 zur 4. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen und „Obere Havel/Obere Tollense“ auf..

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Sachverhalt

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg hat im Schreiben vom 01.11.2022 den Bürgermeistern eine Erhöhung der  Beiträge für 2023 mitgeteilt. Diesem Schreiben war eine Übersicht mit den mindestens notwendigen Veränderungen des Beitrages beigefügt. Diese wurde Grundlage für die Kalkulation zur Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände für die 4. Änderungssatzung.

 

In der Verbandsversammlung am 15.03.2023 wurde den Mitgliedern mitgeteilt, dass seitens des Wasser- und Bodenverbandes ein Fehler in der Kalkulation aufgetreten ist und dieser bereinigt wurde. Danach fällt der Beitrag an den Wasser- und Bodenverband deutlich geringer aus, was sich auch auf den Gebührenpflichtigen auswirkt. Damit  keine Benachteiligung für den Gebührenpflichtigen entsteht, hat die Verwaltung die Beiträge zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ neu kalkuliert.

 

Somit  ist der Beschluss 2023/GVIv/187 vom 21.02.2023 aufzuheben.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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