Beschlussvorlage - 2023/SVS/405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen

beschließt die

 

 

Abgrenzung des Geltungsbereiches

für das

„Stadtumbaugebiet Weststadt“

in Stavenhagen

nach § 171 (b) BauGB

 

 

 

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Sachverhalt

 2023 wurde die Stadt Stavenhagen mit einer neuen städtebaulichen Gesamtmaßnahme vom Land M-V erstmalig in das Städtebauförderprogramm 2023, hier in den Programmteil „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“, aufgenommen. Insbesondere geht es um das            „Stadtumbaugebiet Weststadt“ im Neubaugebiet von Stavenhagen. Die Gebietsfestlegung dieses Stadtumbaugebietes leitet sich aus der 3.Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2024 für die Reuterstadt Stavenhagen ab. Die 3.Fortschreibung wurde durch die Stadtvertretung der Reuterstadt am 30.05.2024 beschlossen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V gemäß C 2 (4) Satz 1 StBauFR M-V.

Gemäß § 171 b (2) BauGB wurden im ISEK die Ziele und Maßnahmen im „Stadtumbaugebiet Weststadt“ nach § 171 a (3) BauGB schriftlich dargestellt. Während der Beteiligung zum ISEK wurde bestätigt, dass das Gebiet von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen ist und eine einheitliche und zügige Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen im öffentlichen Interesse liegt. Damit sieht die Reuterstadt Stavenhagen die formellen Voraussetzungen für die Festlegung eines Stadtumbaugebietes als erfüllt an.

Voraussetzung für den Einsatz von Fördermitteln ist die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes. Dazu wurde vorab geprüft, ob sich die erforderlichen Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen. Diese konzentrieren sich um die Straße des Friedens und lauten:

1. An- und Umbau Reuterstädter Schulcampus Haus II einschließlich Gestaltung der

    Außenanlagen

2. Umbau Reuterstädter Schulcampus Haus I

3. Außenanlagen Jugendclub

4. Verkehrsflächen – Ausbau der Straße des Friedens

5. Aufwertungsmaßnahmen – 4 Wohnhöfe

6. Erholungs- und Freizeitanlage mit Naturerlebnispfad

7. Gebäude und Freiflächen der Kindertagesstätte „Grünschnabel“

8. Mehrgenerationshaus Kindertagesstätte „Mischka“

 

Das „Stadtumbaugebiet Weststadt“ in Stavenhagen umfasst eine Fläche von rd. 9,5 ha. Dazu gehören aus der Gemarkung Stavenhagen, Flur 3 , folgende Flurstücke:

177/3, 177/4, 186/6, 186/7, 309, 310, 311/1, 311/2, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336/2 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344/1, 344/2, 344/3, 345, 347/4, 347/5, 347/6, 348, 349, 350, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 380/1, 380/2, 380/3, 381/1, 381/2, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 390, 391, 406/2, Teilflächen aus 260/2 und 372.

 

.

Das zuständige Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V hat am 12.08.2024 der Begründung einschließlich Lageplan zur Abgrenzung des Gebietes der Gesamtmaßnahme (Fördergebiet) „Stadtumbaugebiet Weststadt“ die Zustimmung gemäß A 2.1 Abs. 4 StBauFR erteilt.

 

Lt. Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung ist die Förderdauer einer aufgenommenen städtebaulichen Gesamtmaßnahme auf 15 Jahre begrenzt.  

 

Gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB soll die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet festlegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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