Beschlussvorlage - 2023/GVRo/149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung Rosenow beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg ab 2023.

 

2.Die Gemeindevertretung Rosenow beschließt die anliegende 4. Änderungssatzung der Gemeinde Rosenow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg.

 

 

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Sachverhalt

Aufgrund der Aufhebung des Beschlusses 2023/GVRo/148 muss ein neuer Beschluss mit der angepassten Kalkulation gefasst werden.

 

In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ Neukalen am 07.12.2022 wurde die Erhöhung des Hebesatzes  je Beitragseinheit von  11,00 Euro auf 12,50 Euro ab dem Jahr 2023  beschlossen.

 

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg hat in der Verbandsversammlung am 15.03.2023 ebenfalls eine Erhöhung des Beitrages ab 2023 beschlossen. Die Veränderung des Beitrages wird dann gemäß Beitragssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg über die Erhöhung der Sicherheitszulage erfolgen. Für die Kostendeckung ist eine Höhe von 30 % auf den Beitrag 2022 kalkuliert worden.

 

Beide Wasser- und Bodenverbände begründeten die Erhöhung mit den gestiegenen Material- und Betriebsmittelpreisen. Die enormen Kostensteigerungen können nicht mehr durch die Rücklagen der Verbände abgedeckt werden.

 

Durch die Erhöhung der Hebesätze müssen die Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände neu kalkuliert werden, da sonst eine Deckung der Kosten nicht mehr gewährleistet ist und die Gemeinden die Mehrkosten aus dem Haushalt zu tragen haben.

Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Rosenow ergeben sich  folgende Änderungen:

 

 

 

 

 

 

                            2022

                         2023

WBV „Obere Peene“

je BE                   11,44 €

                         12,65 €

Grundgebühr        9,00 €

Mindestgebühr 12,65 €

WBV „Obere Havel/Obere Tollense”

je ha                   15,70 €

                         19,61 €

Grundgebühr        9,00 €

Mindestgebühr   9,80 €

 

 

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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