Beschlussvorlage - 2023/SVS/409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3
Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit –

Hier: 2023/SVS/408 – Auftragsvergabe „Audioguide und virtueller Rundgang – Lieferung und Installation“ – an sich. 

 

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Sachverhalt

Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen ist für diese Entscheidung der Hauptausschuss zuständig. Da die Auftragsvergabe vor dem 30.06.2023 erfolgen soll und bis zu diesem Zeitpunkt kein Hauptausschuss stattfindet, ist die Heranziehung notwendig.

 

Die Kommunalverfassung gibt der Stadtvertretung das Recht einzelne Angelegenheiten an sich zu ziehen.

 

§ 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V:

„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.“  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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