Beschlussvorlage - 2023/SVS/406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung wählt den Stadtvertreter Herrn Peter Ritter zum ersten stellvertretenden Stadtpräsidenten.

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Sachverhalt

Auf Grundlage des § 28 Abs. 5 i. V. m. § 32 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wählen die Mitglieder der Stadtvertretung den ersten stellvertretenden Stadtpräsidenten.

 

Die Wahl des ersten stellvertretenden Stadtpräsidenten wird notwendig, da Herr Michael Kokel, der in der konstituierenden Sitzung der Reuterstadt Stavenhagen am 27.06.2019 zum ersten stellvertretenden Stadtpräsidenten gewählt wurde, mit Schreiben vom 24.05.2023 von seinem Amt als erster stellvertretender Stadtpräsidenten zurückgetreten war.

 

Die frei gewordene Wahlstelle ist mit sofortiger Wirkung zu besetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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