Beschlussvorlage - 2023/GVIv/206/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss 2023/GVIv/206 über die Auftragsvergabe Los 1 - Erweiterter Rohbau - Freiwillige Feuerwehr Ivenack, Feuerwehrgebäude in 17153 Grischow, Anbau Stellplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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20.06.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat der Bürgermeister dem Beschluss der Gemeindevertretung binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung schriftlich zu widersprechen, wenn der Beschluss gegen das Recht verstößt.
Mit Datum vom 11.05.2023 legte der Bürgermeister fristgerecht Widerspruch beim 1. stellvertretenden Bürgermeister gegen den Beschluss 2023/GVIv/206 über die „Auftragsvergabe Los 1 – Erweiterter Rohbau – Freiwillige Feuerwehr Ivenack, Feuerwehrgebäude in 17153 Grischow, Anbau Stellplatz“ ein. Der Widerspruch wurde damit begründet, dass keine Entscheidung über die finanzielle Absicherung des Deckungsbetrages getroffen wurde. Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 KV M-V müssen Anträge durch die der Gemeinde Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen entstehen, bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Der Beschluss 2023/GVIv/206 weist eine Auftragssumme in Höhe von 180.192,67 Euro für den Erweiterten Rohbau aus. Die Gemeinde Ivenack hat für das gesamte Vorhaben „Anbau Stellplatz“ lediglich einen Betrag in Höhe von insgesamt 164.000 Euro geplant.
Mit dem Beschluss 2023/GVIv/206 wurde demnach gegen geltendes Recht verstoßen. Die haushaltsrechtlichen Regelungen können nicht eingehalten werden. Die Beschlussvorlage hätte nicht in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack behandelt werden dürfen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack hat gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V über die Angelegenheit erneut zu entscheiden. Aufgrund der festgestellten Rechtsverletzung wird der Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack empfohlen dem Widerspruch des Bürgermeisters stattzugeben und den Beschluss aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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525,7 kB
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