Beschlussvorlage - 2023/GVBr/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Briggow beschließt die Annahme einer Spende für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von              

 

800,00 €

(achthundert 00/00 EURO)

 

von OVVD

  Ostmecklenburgisch Vorpommersche

  Verwertungs- und Deponie GmbH

    Zum Kranichmoor 1

   17091 Rosenow

 

für Ukrainehilfe gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M/V.

 

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Sachverhalt

Der Gemeinde Briggow wurde für das Jahr 2022 für Ukrainehilfe 800,0 € gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M/V muss die Gemeinde der Annahme zustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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