Beschlussvorlage - 2023/GVIv/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt die Durchführung und Finanzierung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß 4.1.11 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) vom 22.November 2021 mit Änderung vom 18.Oktober 2022.

Zur Finanzierung des Vorhabens wird eine Förderung gem. Vorgaben und Bedingungen der Kommunalrichtlinie (KRL) beantragt. Einem Zusammenschluss von Antragstellern, hier Gemeinden des Amts Stavenhagen, mit Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Akteuren (Gemeinden) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 Deutschlands Langfristziel formuliert, treibhausneutral zu werden. In Deutschland soll die Treibhausgasneutralität bis 2045 hergestellt werden.

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der Förderung strategischer und investiver Maßnahmen nach Kommunalrichtlinie (KRL) bezweckt die Bundesregierung Anreize zur Erschließung von Treibhausminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel Treibhausgasneutralität zu realisieren.

 

Die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister soll in den Gemeinden die Grundlage für eine klimaneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Über die fachkundige Wärmeplanung wird der Wärmebedarf der Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbare Energien setzenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.

 

Anträge zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung können ganzjährig eingereicht werden.

Bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 beträgt die Förderquote 90% der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote 100%

Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 liegt die Förderquote bei 60%, für finanzschwache Kommunen bei 80%.

Ziel ist, den Antrag auf Förderung der kommunalen Wärmeplanung vor dem 31.12.2023 einzureichen.

 

Eine vorliegende unverbindliche Grobkostenschätzung für die kommunale Wärmeplanung für die Reuterstadt Stavenhagen und die Gemeinde Jürgenstorf weist beispielhaft Kosten in Höhe von 142.500,00 € bzw. 87.000,00 € incl. 19% Mwst. aus.

 

Nach Beschlussfassung zur Durchführung der Planung werden Angebote von externen Dienstleistern für die Wärmeplanung eingeholt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

Kein verb. Angebot vorliegend, HH Mittel in 2024 einplanen

 

 

 

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