Beschlussvorlage - 2023/GVGü/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gülzow stimmt der Entnahme aus der

zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 33.000 € zur Minderung des

negativen Jahresergebnisses für das Jahresergebnis 2019 zu.

 

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Sachverhalt

Um das negative Jahresergebnis der Gemeinde Gülzow zum 31.12.2019 zu

reduzieren, wird in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss der

Gemeinde Gülzow die zugeführte investive Schlüsselzuweisung in die

zweckgebundene Kapitalrücklage in Höhe von 33.000 € entnommen. Das

Jahresergebnis vor Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage betrug

-32.892,14 €. Nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

verringert sich das negative Jahresergebnis von -32.892,14 € auf ein positives Jahresergebnis von 107,86 €.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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