Beschlussvorlage - 2023/SVS/432
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßennamenumbenennung "Florianplatz" in 17153 Stavenhagen Ortsteil Pribbenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anja Vonthien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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30.08.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Buswendeplatz liegt im Ortskern des Ortsteiles Pribbenow und ist als zentraler Mittelpunkt des Dorfes bekannt. Unmittelbar angrenzend am Buswendeplatz befindet sich das Feuerwehrgerätehaus mit den dazugehörigen Nebenanlagen der Löschgruppe Pribbenow. In Kürze wird auf einem Nachbargrundstück eine neue Fahrzeughalle für die Feuerwehr entstehen. Somit ist das gesamte Areal um den Buswendeplatz herum durch die Feuerwehr geprägt.
Dieser zentrale Ortskern wurde im Jahr 2020 durch eine große bauliche Sanierungsmaßnahme umgestaltet. Seitdem wird dieser Platz noch intensiver für Veranstaltungen oder Schulungsmaßnahmen der Feuerwehr genutzt.
Die Namen Florian und Feuerwehr sind untrennbar miteinander verbunden. Feuerwehrmänner werden auch als Floriansjünger bezeichnet.
Anfangs war Florian der Patron der Krieger und wurde im 16. Jahrhundert zum Helfer in Feuer- und Wassergefahr. Deshalb gilt der Heilige bis heute als Schutzpatron der Feuerwehren. So wurden der Darstellung des Florian als Soldat mit Lanze und Banner die Attribute Wasserkübel und brennendes Haus beigegeben.
Seit dem 13. Juni 1975 ist "Florian" der einheitliche Funkrufname der Feuerwehren in Deutschland.
Der heilige St. Florian begleitet somit jeden einzelnen Feuerwehmann in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Schutzpatron bei allen Einsätzen. Um diese Verbindung zwischen der Feuerwehr und dem St. Florian noch deutlicher hervorzuheben und gleichzeitig das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend zu würdigen, schlagen wir vor, den Platz in „Florianplatz“ umzubenennen.
Diese Straßenumbenennung hat zur Folge, dass 4 private Grundstückseigentümer von dieser Maßnahme betroffen sind und Adressänderungen auf ihren Dokumenten vornehmen lassen müssen.
Gemäß § 51 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken oder Baulichkeiten aller Art haben das Anbringen von Straßennamen und Hausnummern zu dulden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,8 kB
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