Beschlussvorlage - 2023/GVJü/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2023/GVJü/135 vom 19.07.2023 mit folgendem Wortlaut:

 

„ 1. Zustimmung zur Aufnahme einer Option zur Verlängerung der Laufzeit des 

      bestehenden Vertrages über die Lieferung von Wärmenergie aus einer Biogas-

      Anlage zwischen der

 

      Biogasanlage Jürgenstorf GmbH

      Warener Straße 37 B

      17153 Jürgenstorf      und der

 

       Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH

       Hofweg 4a

       17153  Jürgenstorf

 

       vom 16.11.2005 und der Zusätze zum Vertrag vom 15.03.2012, 29.03.2012,

       23.11.2013 und 30.10.2013

 

      bis zum 30.09.2027.  

 

2.   Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Vertrag über eine außerordentliche Preis-

      Anpassung ab dem 01.10.2023 für die Lieferung der Abwärme durch die

      Biogasanlage Jürgenstorf GmbH zum Preis von 32,52 EURO/MWh zuzüglich

      Mehrwertsteuer.“

 

wegen Nichtannahme des Vertrages durch die Biogasanlage Jürgenstorf GmbH.

 

 

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Sachverhalt

Der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.07.2023 gefasste Beschluss zum Wärmeliefervertrag ist aufzuheben, da durch die Biogasanlage Jürgenstorf GmbH der Vertrag nicht angenommen wurde und mit einem höheren Wärmepreis ein erneutes Vertragsangebot von Seiten der Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH unterbreitet werden soll.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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