Beschlussvorlage - 2023/GVIv/225

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ivenack stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss

mit Prüfbericht vom 14.09.2023 geprüften und mit dem Prüfvermerk des

Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde vom 14.09.2023 versehenen

Jahresabschluss der Gemeinde Ivenack zum 31.12.2019 sowie den

Schlussbericht über die erfolgte Prüfung für das Jahr 2019 fest.

 

Anlage: Prüfvermerk zum Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Ivenack

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Gemeinde Ivenack zum 31.12.2019 ist am 14.09.2023

vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden (Prüfvermerk

siehe Anlage).

Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltsplanung und die laufenden

Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR- MV (neues

kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern)

geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt     9.658.075,90 EUR

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt    2.133.349,88 EUR

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag      128.776,11 EUR

 

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ivenack. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss – unter Einbeziehung des Rechnungswesens der Gemeinde Ivenack für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden Prüfungsvermerk an, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer

Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den

wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde Ivenack keine ergänzenden

Feststellungen gemacht.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu keinen wesentlichen

Feststellungen geführt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

 

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...