Beschlussvorlage - 2023/SVS/437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans der Stadt Stavenhagen für die Jahre 2020-2025 auf der Grundlage des § 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und bestätigt diesen für die weitere Arbeit der Verwaltung.

 

 

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Sachverhalt

Medienbedienung in der Schule versteht sich als kontinuierlicher, pädagogisch strukturierter und begleitender Prozess.

Dabei stellt die Erfassung aller Lebensbereiche durch die Digitalisierung eine große Herausforderung für unser Bildungssystem dar. Dieses soll notwendige Voraussetzungen für Teilhabe und Mündigkeit für alles Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie Chancengleichheit für jedes Kind in den Zeiten des digitalen Wandels ermöglichen.

Die Schulen sollen über eine entsprechend technische Ausstattung verfügen, ihnen ist eine leistungsfähige digitale Bildungsumgebung verlässlich zur Verfügung zu stellen. Auch die Pädagogen sind nachhaltig zu qualifizieren um den ständig wachsenden Anforderungen gewachsen zu sein.

Antragsberechtigt ist der Schulträger für die finanziellen Mittel, die der „Digitalpakt“ zur Verfügung stellt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist ein Medienentwicklungsplan (MEP) des Schulträgers.

Medienentwicklungsplanung ist als Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und der evaluiert werden muss.

Finanzielle Auswirkungen müssen mit den Anforderungen der Technik abgeglichen werden.

Ziel ist es, die dargestellten finanziellen Auswirkungen mit Fördermitteln zu kompensieren. Dabei muss die vorhandene Infrastruktur der jeweiligen Schule den aktuellen Anforderungen angepasst werden.

Für die Fritz-Reuter-Grundschule befindet sich die Darstellung des Finanzrahmens in der Fortschreibung des MEP, da diese in der Rolloutplanung im Jahr 2024 für die Umsetzung des Digitalpaktes Schule vorgesehen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der nachfolgend aufgezeigte jährliche Aufwand bezieht sich auf umfangreiche Recherchen und Bedingungen im Vergleich mit der Bertelsmannstiftung und den Ergebnissen und Erfahrungen unter Federführung der IKT Ost. Er verdeutlicht, dass für die Umsetzung der Kultusministerkonferenz – Strategie zur Bildung in der digitalen Welt - Landes- bzw. Bundesmittel aus dem Digitalpakt erforderlich sind.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

€ 197.450,-

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

€ 11.450,-

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



€ 69.674,-

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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