Beschlussvorlage - 2023/SVS/444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen, in welchem auch eine Polizeistation und Rettungswache untergebracht werden sollen, am Standort Ivenacker Tor auf einer Teilfläche des Flurstücks 44/1 ( Gemarkung Stavenhagen, Flur 6 ), zu.

    

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Sachverhalt

Der Brandschutzbedarfsplan des Amtes Stavenhagen von 2020 hat bereits einen Neubau des Feuerwehrhauses Stavenhagen an einem geeigneten Standort empfohlen. Es wurden unter anderem die folgenden baulichen und funktionalen Mängel am bestehenden Feuerwehrstandort in der Malchiner Straße festgestellt. (Auszug aus dem BSBP (Brandschutzbedarfsplan) des Amtes Stavenhagen 22.09.2020):

- Die Fahrzeugstellplätze sind durch zu viele Fahrzeuge belegt.

- Die Stellplätze sind teilweise zu klein für die darin stehenden Großfahrzeuge, die

  Seitenabstände und Tormaße unterschreiten die Anforderungen der UVV.

- Eine Drucklufterhaltung ist nicht vorhanden.

- Die Laufwege der Einsatzkräfte sind nicht kreuzungsfrei, dadurch entstehen gro

  Unfallrisiken.

- Der Umkleidebereich der Aktiven befindet sich in der Fahrzeughalle.

- Keine bauliche Trennung von Fahrzeughalle und Umkleidebereich vorhanden.

- Es sind keine geschlechtergetrennten Duschen vorhanden.

- Eine Einsatzzentrale bzw. ein Funkarbeitsplatz ist nicht vorhanden.

- Es mangelt an einer hinreichenden Anzahl an Alarmparkplätzen.

- Die Kapazität, die Bausubstanz und die organisatorischen Verhältnisse des

  Feuerwehrhauses sind insgesamt mangelhaft.

 

Seit dem Vorliegen dieser Bestandsanalyse wird ein passender Standort für den Neubau

eines Feuerwehrgerätehauses gesucht.

Die Integration von Rettungswache und Polizei soll eine effiziente Raum- und Flächennutzung sowie eine sinnvolle Kombination der drei verschiedenen Einrichtungen ermöglichen.

Der ursprünglich favorisierte Standort zwischen Scheunenweg und Malchiner Straße musste im Sommer 2023 aufgegeben werden, weil die Stadt keine ausreichend große und zusammenhängende Freifläche dafür erwerben konnte. Auf den für einen Verkauf zur Verfügung stehenden Flächen hätten die Anforderungen an eine Alarmausfahrt und an eine Zufahrt für die Einsatzkräfte nicht erfüllt werden können.

Das städtische Flurstück 44/1 am Standort Ivenacker Tor ist insgesamt 51.027 m² groß. Es wird derzeit in Teilen als Parkplatz und als Festplatz genutzt. Entlang der Ivenacker Promenade wird ein großer Teil des Flurstücks als Wiese bewirtschaftet. Daran grenzt ein Feuchbiotop.

Der Neubau von Feuerwehr, Polizei und Rettungswache könnte einschließlich der erforderlichen Außenanlagen auf der rund 9.221 m² großen Fläche südlich des Parkplatzes angeordnet werden.

Bei diesem Grundstück besteht die Möglichkeit einer kreuzungsfreien Zuwegung zwischen den anrückenden Kameraden und den bereits ausrückenden Fahrzeugen. Eine Alarmausfahrt zur Bundesstraße 104 wird angestrebt. Ebenso gibt es die Möglichkeit einer 30 Meter breiten Ein- und Ausfahrt die für andere Verkehrsteilnehmer weitsichtig sehr überschaubar ist.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern nimmt bis 30.10.2023 digitale Anträge auf Sonderbedarfszuweisungen im Zusammenhang mit dem Projekt " Musterfeuerwehrhäuser " entgegen. Derzeit liegen noch keine weiterführenden Informationen zu diesem Programm vor.

Die Kommunen werden bei einem beabsichtigten Feuerwehrneubauvorhaben ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Es wird eine Förderquote von 90% beantragt, die derzeit gültige Förderquote nach der Sonderbedarfszuweisungsrichtlinie vom 01.12.2020 beträgt 75%.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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