Beschlussvorlage - 2023/GVRi/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerow beschließt die beiliegende Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Eine Neufassung der Hauptsatzung erfolgt auf Wunsch des Bürgermeisters.

 

Die Hauptsatzung wurde entsprechend der aktuellen Hinweise des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Außerdem wurden die Aufgaben des Hauptausschusses reduziert. Der Hauptausschuss nimmt nunmehr die Aufgaben des Finanzausschusses wahr.

 

Im Zuge der Neufassung sollen auch die Wertgrenzen bei Vergaben nach UVgo und VOB erhöht werden.

 

Eine Erhöhung der Entschädigungen erfolgt hingegen nicht.

 

Hinweise zu den Wertgrenzen:

Die Wertgrenzen bei Vergaben nach UVgo und VOB wurden nach den Hinweisen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durch das Amt Stavenhagen auf 5.000 Euro festgelegt. Hinsichtlich höherer Wertgrenzen bestehen bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde rechtliche Bedenken, da diese immer im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Gemeinde und der Einwohnerzahl zu betrachten sind. Die Wertgrenzen sollen nach den Erfahrungen und Entwicklungen von Zeit zu Zeit kontrolliert und ggfs. angepasst werden.

 

Es wird empfohlen die Wertgrenzen bei 5.000 Euro zu belassen bzw. nur auf diesen Betrag zu erhöhen.

 

Durch die höheren Wertgrenzen ist der Bürgermeister nicht von den geltenden Beschaffungs- und Vergaberichtlinien befreit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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