Beschlussvorlage - 2023/SVS/457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

 

 Anlage: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Reuterstadt Stavenhagen über die

               Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) 

 

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Sachverhalt

Die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung wurde erforderlich, da die bisherige Satzung keine Regelung enthielt, die es ermöglichte bei bekannter Zahlungsunwilligkeit des /der

Antragstellers/Antragstellerin eine Vorauszahlung der Gebühren zu verlangen.

Durch diese neue Regelung soll die notwendige Rechtssicherheit hergestellt werden.

Eine Neukalkulation der Gebühren wurde nicht vorgenommen. Diese ist für das Jahr 2024

vorgesehen, mit Wirkung zum 01.01.2025.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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