Beschlussvorlage - 2023/GVKi/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kittendorf beschließt die beiliegende Hauptsatzung.

Mit der Beschlussfassung ist der Beschluss aus 2022/GVKi/066 „Zustimmung zur Hauptsatzung“ hinfällig. Die Hauptsatzung aus 2022 wurde nicht dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angezeigt.

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Sachverhalt

Eine Neufassung der Hauptsatzung erfolgt auf Wunsch des Bürgermeisters.

 

Die Hauptsatzung wurde entsprechend der aktuellen Hinweise des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Außerdem wurden die Aufgaben des Hauptausschusses reduziert. Der Hauptausschuss nimmt nunmehr die Aufgaben des Finanzausschusses wahr.

 

Im Zuge der Neufassung sollen auch die Wertgrenzen bei Vergaben nach UVgo und VOB erhöht werden.

 

Eine Erhöhung der Entschädigungen erfolgt entsprechend der Hinweise aus 2022. Die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters steigt von 580,00 Euro auf 700,00 Euro. Die Entschädigung der ersten Stellvertretung steigt von 116,00 Euro auf 140,00 Euro. Für die zweite Stellvertretung wird eine Entschädigung von 70,00 Euro eingeführt.

 

Hinweise zu den Wertgrenzen:

Die Wertgrenzen bei Vergaben nach UVgo und VOB wurden nach den Hinweisen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durch das Amt Stavenhagen auf 5.000 Euro festgelegt. Hinsichtlich höherer Wertgrenzen bestehen bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde rechtliche Bedenken, da diese immer im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Gemeinde und der Einwohnerzahl zu betrachten sind. Die Wertgrenzen sollen nach den Erfahrungen und Entwicklungen von Zeit zu Zeit kontrolliert und ggfs. angepasst werden.

 

Es wird empfohlen die Wertgrenzen bei 5.000 Euro zu belassen bzw. nur auf diesen Betrag zu erhöhen.

 

Durch die höheren Wertgrenzen ist der Bürgermeister nicht von den geltenden Beschaffungs- und Vergaberichtlinien befreit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

10.920,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2024
Sachkonto: 11104.5011

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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