Beschlussvorlage - 2023/GVRi/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Um das negative Jahresergebnis der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2019 zu verringen

wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss die zugeführte investive

Schlüsselzuweisung in die zweckgebundene Kapitalrücklage in Höhe von 12.000,00 €

entnommen.

Das Jahresergebnis vor Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage betrug

-11.973,93 €. Nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage verringert sich das

negative Jahresergebnis von -11.973,93 € auf 26,07 €.

 

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Sachverhalt

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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