Beschlussvorlage - 2023/GVRi/086
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Katrin Stegemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ritzerow
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Ritzerow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss
mit Prüfbericht vom 24.10.2023 geprüften und mit dem Prüfvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde vom 24.10.2023 versehenen
Jahresabschluss der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2019 sowie den
Schlussbericht über die erfolgte Prüfung für das Jahr 2019 fest.
Anlage: Prüfvermerk zum Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Ritzerow
Sachverhalt
Der Jahresabschluss der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2019 ist am 24.10.2023
vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden (Prüfvermerk
siehe Anlage).
Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltsplanung und die laufenden
Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR- MV (neues
kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern)
geführt.
Die Bilanzsumme beträgt 2.838.514,03 EUR
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 1.001.927,03 EUR
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 26,07 EUR
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Ritzerow. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis
5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen
Bestimmung haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen
zum Jahresabschluss – unter Einbeziehung des Rechnungswesens der Gemeinde
Ritzerow für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen
abschließenden Prüfungsvermerk an, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer
Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den
wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde Ritzerow keine ergänzenden
Feststellungen gemacht.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu keinen wesentlichen
Feststellungen geführt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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910 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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