Beschlussvorlage - 2023/GVKi/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M - V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Katrin Stegemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Kittendorf
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2023
|
Sachverhalt
Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Kittendorf ist für diese
Entscheidung der Hauptausschuss zuständig.
Die Kommunalverfassung gibt der Gemeindevertretung das Recht einzelne Angelegenheiten
an sich zu ziehen.
§ 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V:
„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall
jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen,
kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an
sich ziehen.“
Finanzielle Auswirkungen:
|
Ja |
|
Nein |
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
