Beschlussvorlage - 2023/GVKi/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kittendorf zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung

M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit –

hier: 2023/GVKi/084 Annahme einer Spende – an sich.

 

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Sachverhalt

Gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Kittendorf ist für diese

Entscheidung der Hauptausschuss zuständig.

 

Die Kommunalverfassung gibt der Gemeindevertretung das Recht einzelne Angelegenheiten

an sich zu ziehen.

 

§ 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V:

„Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall

jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen,

kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an

sich ziehen.“

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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