Beschlussvorlage - 2023/GVJü/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf stimmt der Nutzung von Teilflächen der Flurstücke 4/1, 4/2, Flur 1, Gemarkung Jürgenstorf für die Errichtung eines Angelstegs durch den Kittendorfer Sportangler e.V. zu.

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Sachverhalt

Mit Datum 26.10.2023 beantragt der Kittendorfer Sportangler e.V. die Nutzung gemeindlicher Flächen für die Errichtung eines Stegs mit einer Länge von 5 m und einer Breite von 3 m.

Der Steg soll auf den Flurstücken 4/1, 4/2, Flur 1, Gemarkung Jürgenstorf gebaut werden, die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde.

Der Landesanglerverband möchte den Bau mit der Übernahme der Materialkosten unterstützen, fordert dafür jedoch die Zustimmung der Gemeinde ein.

 

Die Zustimmung der Gemeinde zur Nutzung der erforderlichen Teilflächen der v. g. Flurstücke ist keine Genehmigung im baurechtlichen Sinne.

Wird der Steg ausschließlich für den Angelsport ohne Aufbauten (Geländer, Bänke, Leitern etc.) errichtet, ist keine Baugenehmigung gem. Landesbauordnung erforderlich.

Eine naturschutzrechtliche Genehmigung ist in jedem Fall einzuholen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein  x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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