Beschlussvorlage - 2023/SVS/445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen der Stadt Stavenhagen.

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Sachverhalt

Im Rahmen einer rechtlichen Prüfung durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist aufgefallen, dass die Regelung in § 5 Abs. 2 der Satzung, wonach die Gebühren 14 Tage nach Zugang des Gebührenbescheides fällig werden, fehlerhaft ist.

Die Fälligkeitsfrist von 14 Tagen wird als unverhältnismäßig kurz angesehen, da dem Abgabenschuldner eine angemessene Frist zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschei-

des eingeräumt werden muss. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern auch in seinem Urteil vom 17. August 2021 -3 LB 191/17 – Rn. 79, juris ausgeführt. Die Brandschutzdienststelle empfiehlt eine Satzungsänderung dahingehend, dass die Gebühren binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig werden.  

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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