Beschlussvorlage - 2024/SVS/491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung der Stadt Stavenhagen gibt zur Wahl des stellv. Wehrführers dem Kameraden Christian Dobronski die Zustimmung.

 

2. Kamerad Christian Dobronski wird mit Wirkung vom 07.03.2024 zum Ehrenbeamten der Stadt Stavenhagen ernannt.

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), § 12 Abs. 1 wählten die aktiven Mitglieder der Feuerwehr am 09.02.2024

Kamerad Christian Dobronski zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen.  

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes, bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung. Nach Zustimmung werden die Gewählten zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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