Beschlussvorlage - 2024/GVIv/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ivenack beschließt eine verbindliche Abnahmeerklärung eines Löschfahrzeuges LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Ivenack im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2025.

 

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Sachverhalt

Die Neubeschaffung eines Einsatzfahrzeuges stellt viele Gemeinden und Ämter im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern vor eine große verwaltungs- und fachtechnische Herausforderung. Gerade die fachtechnische Leistung, bei welcher mehrere europäische- und auch deutsche Industrienormen, Maschinenbaurichtlinien, VDE- und Unfallverhütungsvorschriften, Technische Weisungen und nicht zuletzt die Straßenverkehrszulassungsordnung beachtet und eingehalten werden müssen, stellt einen großen Teil des Beschaffungsprozesses dar.

Aus diesem Grund führt das Land eine Zentralbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch, an der sich die Gemeinden beteiligen können. Für die Gemeinde Ivenack geht es um die Abnahme eines Löschfahrzeuges LF 10 mit vollständiger Beladung.

Die geschätzten Kosten je Fahrzeug belaufen sich auf ca. 480.000,00 Euro. Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises ist mit 1/3 vorgesehen. Der entsprechende Fördermittelantrag wurde bereits im Dezember 2023 gestellt.

Der Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich dann auf ca. 320.000,00 Euro. Die Gemeinde verpflichtet sich, hierfür die haushaltsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

 

Die Gemeinde muss im Vorfeld eine verbindliche Erklärung zur Abnahme eines Löschfahrzeuges LF 10 im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V beschließen (Anlage 1).

 

Hinweis:

 

Die Abnahmeerklärung bleibt unberührt der Zusicherung von Fördermitteln. Das Fahrzeug muss auch bei einer Fördermittelabsage abgenommen und dann zum entsprechenden Ausschreibungspreis durch die Gemeinde finanziert werden. Eine Fördermittelzusage liegt derzeit noch nicht vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

480.000,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

12605.07140000

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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