Beschlussvorlage - 2023/SVS/453/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der

 

                                      Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH

                                      Gülzower Damm 23

                                 in 17153 Reuterstadt Stavenhagen

 

für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028.

 

Anlage: 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 - 2028 der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH 

 

 

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Sachverhalt

 

 Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 und 8 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist…, als Anlage dem Haushalt beizufügen.

Da die Reuterstadt Stavenhagen zu 100 % an der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH beteiligt ist, liegt somit ein maßgeblicher Einfluss gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 KV M-V vor.

Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan/Nachtrag der Gesellschaft.

Der Wirtschaftsplan 2024-2028 wurde durch die Stadtvertretung am  14.12.2023 (2023/SVS/453) beschlossen.

 

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan wurde notwendig, da die im beschlossenen Wirtschaftsplan enthaltene Stellenübersicht die Stelle (bereits am 17.03.2024 ausgeschrieben „Einstellung Projektingenieur“) nicht enthielt und diese ausgewiesen werden muss.

Des weiteren wurden keine Änderungen im Vergleich zum Wirtschaftsplan vorgenommen.

 

Der Beschluss des Aufsichtsrates der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan erfolgte am 26.03.2024.

Die Wirtschaftsjahre ab 2024 sind durch das Transformationsprojekt hin zu klimaneutraler

Abwärme aus der Klärschlammverbrennung in Stavenhagen geprägt.

Hier soll eine Fernwärmeverbindungsleitung vom Standort der Klärschlammverbrennung der EEW GmbH & Co KG in das bereits bestehende Verteilnetz erfolgen. Weiterhin wird der Netzausbau in Stavenhagen, der Bau eines Wärmebesicherungsspeichers und der Bau einer Versorgungsleitung nach Jürgenstorf geplant.

Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen (Erträge/Aufwendungen/Investitionen) wurden im vorliegenden Wirtschaftsplan dargestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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