Beschlussvorlage - 2024/SVS/505
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung eines Vertrages gemäß § 5 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen iVm. § 38 Abs. 6 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christina Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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18.04.2024
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Sachverhalt
In der Fritz-Reuter-Grundschule in Stavenhagen müssen, auf Grund massiver Schäden am Holz, 38 Stck. Fenster am Gebäude durch neue ersetzt werden.
Nach Beschränkter Ausschreibung soll die Glaserei Wickel, Inhaber Oliver Wickel, mit diesen Leistungen beauftragt werden. Die Auftragssumme beträgt brutto 110.137,12 €. Lt. gültiger Hauptsatzung § 8 der Stadt Stavenhagen trifft der Bürgermeister unterhalb der Wertgrenzen der Hauptsatzung des § 5 Abs. 5a, die Entscheidung über die Vergabe von einmaligen Bauleistungen bis 100.000,00 € Netto. Der Bürgermeister stimmt einer Vergabe an die Glaserei Wickel zu.
Da es sich aber bei Herrn Oliver Wickel um ein Mitglied der Stadtvertretung handelt, gilt hier der § 5 Abs. 8 der gültigen Hauptsatzung der Stadt Stavenhagen iVm. § 38 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes M-V: des Landes M-V. Hier heißt es: Verträge mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister und leitenden Bediensteten der Gemeinde bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Gemäß § 24 der KV M-V dürfen die betroffenen Mitglieder der Gemeindevertretung nicht bei der Entscheidung mitwirken.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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