Beschlussvorlage - 2024/SVS/510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Stavenhagen beschließt:

 

  1. Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in das Internet einzustellen und unter www.stavenhagen.de zu veröffentlichen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf elektronischem Weg von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung öffentlich auszulegen.

 

  1. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 14.09.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Stavenhagen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ beschlossen. Nunmehr liegen die Vorentwürfe für Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Planunterlagen enthalten die Festsetzungen und Darstellungen, die zum Erreichen der Planungsziele aus dem Aufstellungsbeschluss erforderlich sind.   

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können im Veröffentlichungszeitraum von jedermann abgegeben werden. Zusätzlich zur Einstellung in das Internet erfolgt die Offenlegung der Vorentwürfe im Amt Stavenhagen, Neue Straße 35, Zimmer 18, 17153 Stavenhagen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf elektronischem Wege unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein   x

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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