Beschlussvorlage - 2024/SVS/518

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Historische Altstadt“ der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2024.

 

Anlage: Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Reuterstadt Stavenhagen „Historische Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2024

 

 

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Sachverhalt

 

Im Haushaltsjahr 2024 werden im Städtebaulichen Sondervermögen „Historische Altstadt“ als städtische Investitionen an der Fritz-Reuter-Grundschule die Fenster erneuert und Fassadenarbeiten durchgeführt.

Weitere Maßnahmen sind die Fertigstellung der Feldsteinmauer an der Kirche und die Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses in der Ivenacker Straße 11. Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden noch Restinvestitionen (Ausreichung von Zuschüssen) in Höhe von insgesamt 20.300 € für private Modernisierungsmaßnahmen erfolgen:

  • Kirchturm
  • Neue Straße 19
  • Reuterplatz 14 (Fenster)
  • Neue Straße 6.

Für Projekte in Durchführung werden im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 97.600 € zur Verfügung gestellt:

  • Neue Straße 22, Dach und Fenster
  • Fritz-Reuer- Straße 8, Dachsanierung
  • Reuterplatz 2 (Speicher)
  • Basepohler Straße 19 (Denkmal), Dach, Fenster und Fassade.

 

Im Jahr 2019 wurde für dieses Sondervermögen der letzte Zuwendungsbescheid vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Die damit bewilligten Mittel sind bis zum Jahr 2023 kassenwirksam. Im Haushaltsjahr 2024 erfolgt die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Mittel und es beginnt bereits die Endabrechnung des Sanierungsvermögens.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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