Beschlussvorlage - 2024/SVS/520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung überträgt die Befugnis zur Aufnahme von Krediten (Kassenkredite bzw. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) im Rahmen der genehmigten Höhe in der Haushaltsatzung 2023 bzw. der Haushaltssatzung 2024 der Reuterstadt Stavenhagen über die in der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen

im § 5 Absatz 3 Ziffer 8 festgelegte Höhe hinaus, auf den Bürgermeister.

 

Diese Befugnis gilt bis zur Sitzung der Stadtvertretung im September 2024.

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Sachverhalt

Die erstellte Liquiditätsplanung der Reuterstadt Stavenhagen zeigt deutlich auf, dass die Liquidität ab dem Monat Juli 2024 stark sinken wird und zur Gewährleistung der fälligen Zahlungen die Aufnahme eines Kassenkredites bzw. eines Kredites für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig wird.

Da in den Monaten Juli und August 2024 keine Sitzungen der Stadtvertretung bzw. des Hauptausschusses stattfinden werden (Sommerpause) und die notwendigen Kreditaufnahmen in diese Pause fallen werden, wird die Übertragung der Befugnisse zur Aufnahme von Krediten auf den Bürgermeister vorgeschlagen.

 

Der Bürgermeister wird die Stadtvertretung über die getätigte Kreditaufnahme zeitnah informieren.   

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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