Beschlussvorlage - 2024/GVJü/167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Wegenutzungsvertrag Gas
zwischen der Gemeinde Jürgenstorf
und der
E.DIS Netz GmbH
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/Spree.

Der Vertrag tritt am 15.06.2024 in Kraft und wird für die Dauer von 20 Jahren geschlossen.

 

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Sachverhalt

Der zwischen der Gemeinde Jürgenstorf und der E.DIS noch bestehende Vertrag endet am 14.06.2024. Gemäß den Bestimmungen des § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

vom 23.05.2022 erfolgte im Bundesanzeiger die Bekanntmachung über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Gas mit der Gemeinde Jürgenstorf (lt. gesetzlicher Bestimmungen zwei Jahre vor Vertragsende). 

Gleichzeitig wurde bekanntgemacht, dass die Gemeinde Jürgenstorf beabsichtigt einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Gas für den Zeitraum von 20 Jahren ab dem 15.06.2024 zu schließen.

Unternehmen, die am Abschluss eines solchen Vertrages interessiert sind, wurden aufgefordert ihr Interesse innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Jürgenstorf (über das Amt Stavenhagen) zu bekunden.

Diese Frist endete am 22.09.2022 und nur die E.DIS Netz GmbH bekundete innerhalb dieser Frist ihr Interesse.

Folgende Einnahmen erzielte die Gemeinde Jürgenstorf an Konzessionsabgaben Gas (beispielhaft nur die letzten 3 Haushaltsjahr aufgeführt):

Haushaltsjahr 2019        1.822,55 €

Haushaltsjahr 2020        1.736,29 €

Haushaltsjahr 2021        1.604,33 €.

Bereits am 07.12.2022 wurde in der Gemeindevertretung zu diesem Wegenutzungsvertrag beraten und die Beschlussfassung auf Grund der fehlenden Berücksichtigung der am 24.03.2021 beschlossenen Nebenvereinbarung (2021/GVJü/0062) zurückgestellt.

 

Die E.DIS Netz GmbH wurde mehrfach durch die Verwaltung angeschrieben und um eine einvernehmliche Klärung des Sachverhaltes gebeten. Nach rechtlicher Prüfung durch die E.DIS konnte jetzt erst der o. g. Wegenutzungsvertrag mit der Ergänzung im Punkt 1.5.zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

1.5.

„E.DIS verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG keinen weiteren Netzausbau für das bestehende Gasnetz im Konzessionsgebiet vorzunehmen, es sei denn,

die Gemeinde stimmt dem ausdrücklich zu. Jegliche Erweiterungen des Netzes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde.“

Am 15.05.2024 hat die Gemeindevertretung ein weiteres Mal zum Wegenutzungsvertrag Gas beraten und die Beschlussvorlage zurückgestellt, da weitere Änderungsvorschläge in den vorgelegten Entwurf des Vertrages eingearbeitet werden sollen.

Am Dienstag, dem 28.05.2024 fand ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Beer (e.dis Kommunal- und Konzessionsmanagement) und Herrn Köhler sowie Gemeindevertretern statt. Im Rahmen des gemeinsamen Gesprächs wurden die von Seiten der Gemeinde gewünschten Änderungen erörtert.

Der nun zur Beschlussfassung anliegende Wegenutzungsvertrag Gas wurde  auf Grundlage des gemeinsamen Termins am 28.05.2024 durch die E.DIS erstellt.   

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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