Beschlussvorlage - 2024/GVRi/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerow beschließt die beiliegende Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung wurde hinsichtlich der Gesetzesänderung und der aktuellen Hinweise des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern angepasst.

 

Zu den relevanten Änderungen zählen:  

  • Bildung eines Finanzausschusses; Wegfall des Hauptausschusses – vgl. § 5
  • Änderung hinsichtlich der Vergaben; keine Entscheidungen mehr über Auftragsvergaben, sondern bereits vor Einleitung der Vergabe ist über Notwendigkeit und Ausgestaltung der Vergabe zu entscheiden – vgl. Wegfall § 7 Abs. 2 Nr. 4; Neugefasst § 7 Abs. 3

Eine Erhöhung der Entschädigungen erfolgt zunächst nicht. Änderungswünsche sind unter Berücksichtigung des Haushalts zu diskutieren und entsprechend abweichend zu beschließen. 

 

Hinweise zu den Wertgrenzen:

Die Höhen der Wertgrenzen obliegen der Gemeindevertretung. Die Höhen sollen den örtlichen Verhältnissen und insbesondere dem Haushaltsvolumen angepasst sein. Die Wertgrenzen sollen nach den Erfahrungen und Entwicklungen von Zeit zu Zeit kontrolliert und ggfs. angepasst werden.

 

Durch die hohen Wertgrenzen ist der Bürgermeister nicht von den geltenden Beschaffungs- und Vergaberichtlinien befreit.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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