Beschlussvorlage - 2024/SVS/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die beiliegenden 

 

Grundsätze für Geldanlagen der Reuterstadt Stavenhagen/ Anlagerichtlinie.

 

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Sachverhalt

Im Zuge der Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

vom 14.05.2024 sind die Regelungen zu Geldanlagen in § 56 Absatz 2 überarbeitet worden.

Im Vergleich zu der vorherigen Bestimmung stellen die Sätze 2 und 3 den Vorrang der Sicherheit von Geldanlagen gegenüber der Ertragserzielung stärker heraus.

Weiterhin ist durch § 56 Absatz 2 Satz 4 KV M-V der Erlass einer von der Stadtvertretung zu beschließenden Anlagerichtlinie verbindlich vorgegeben.

Diesem gesetzlichen Erfordernis soll mit der beigefügten Richtlinie für Geldanlagen der Reuterstadt Stavenhagen nachgekommen werden.

Gemäß § 56 Absatz 2 Satz 5 KV M-V ist die Anlagerichtlinie der Rechtsaufsichtsbehörde (Landart des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtbehörde /Kommunalaufsicht) unverzüglich nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung anzuzeigen.

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens prüft die Rechtsaufsichtsbehörde, ob die Grundsätze, die die Stadt in der Anlagerichtlinie für ihre Geldanlagen festgelegt hat, mit den Grundsätzen des § 56 Abs. 2 und 3 KV M-V und mit den diese konkretisierenden Anforderungen nach § 19 a Abs. 2 und 3 GemKVO-Doppik und Abschnitt II Nummer 1 GemHVO-GEMKVO-DoppVV vereinbar ist. Die Richtlinie darf erst umgesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Unterlagen die Unvereinbarkeit der Richtlinie mit den genannten Grundsätzen der Geldanlage geltend gemacht hat oder vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass eine Vereinbarkeit mit diesen Grundsätzen besteht.

 

Die Grundsätze für Geldanlagen der Reuterstadt Stavenhagen wurden auf der Grundlage der Praxishilfe   „Anlagerichtlinie für Geldanlagen einer Gemeinde“, herausgegeben vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (Stand 02.07.2024) erarbeitet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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