Beschlussvorlage - 2024/GVBr/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Gutshaus Briggow - Dachsanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Denise Nilles
- Einreicher:
- Janina Fibelkorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Briggow
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Entscheidung
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31.07.2024
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Sachverhalt
Die Sanierung des Oberdaches des Guthauses in Briggow ist unumgänglich. Momentan gibt es mehr als 7 Schadstellen. Um weiteres Eindringen von Wasser zu vermeiden, müssen diese Stellen zeitnah repariert werden. Geplant ist die Eindeckung mit Naturschindeln.
Die Gemeinde erhält für diese Maßnahme keine Fördermittel.
Im Nachtragshaushalt der Gemeinde Briggow wurden u.a. für diese Maßnahme
400.000,00 Euro eingeplant.
Im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung soll mind. 5 Firmen angeschrieben werden ein Angebot abzugeben.
Gemäß § 5 (1) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine beschränkte Ausschreibung für Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 1.000.000,00 € nicht übersteigt.
Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme werden auf brutto ca. 210.000.,00 Euro geschätzt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Briggow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da die Schätzsumme die Wertgrenze von 5.000 Euro übersteigt, liegt die Einleitung und -Ausgestaltung des Vergabeverfahren in der Gemeindevertretung. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens liegt die Zuschlagserteilung beim Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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