Beschlussvorlage - 2024/GVBr/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Briggow für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Sachverhalt

Der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wurde auf Grundlage der fachlichen Begutachtung des Gutshauses Briggow durch das Fachamt und des Bürgermeisters der Gemeinde Briggow erarbeitet. Dort ist eine dringende Dachsanierung des Oberdaches erforderlich. Hierfür werden Mittel in Höhe von 400,0 T€ benötigt.

 

Des weiteren ist es notwendig, dass ein neuer Rasentraktor für den Gemeindearbeiter angeschafft werden muss. Eine Reparatur des vorhandenen Rasentraktors ist nicht mehr möglich bzw. finanziell nicht das geeignetste Mittel. Dies soll durch ein Leasing in Höhe von 0,5 T€ monatlich für das Kalenderjahr 2024 erfolgen, mithin 2,5 T€.

 

Im Vergleich zur Haushaltssatzung 2024 erhöht sich mit dem 1. Nachtrag das Defizit im Ergebnishaushalt um 402,5 T€ auf 565,7 T€.

Im Finanzhaushalt beträgt der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen mit dem 1. Nachtrag -538,3 T€ (eine Verschlechterung um 402,5 T€.)

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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