Beschlussvorlage - 2024/GVIv/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Feuerwehr in Ivenack OT Grischow - Elektroarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Denise Nilles
- Einreicher:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Ivenack
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.08.2024
|
Sachverhalt
Die Gemeinde Ivenack baut im Ortsteil Grischow einen neuen Stellplatz an die vorhandene Feuerwehr an. Der Anbau muss mit Elektronik für Lampen, Steckdosen sowie elektronischen Heizungen ausgestattet werden.
Im Zuge einer Freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe für Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Die Baukosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 48.000,00 €, brutto geschätzt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ivenack trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da die Schätzsumme die Wertgrenze von 5.000 Euro übersteigt, liegt die Einleitung und -Ausgestaltung des Vergabeverfahren in der Gemeindevertretung. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens liegt die Zuschlagserteilung beim Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
Ja |
|
Nein |
|
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
|
||||||
|
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|
|||||
