Beschlussvorlage - 2024/GVRi/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ritzerow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss

mit Prüfbericht vom 21.05.2024 geprüften und mit dem Prüfvermerk des

Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde vom 21.05.2024 versehenen

Jahresabschluss der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2021 sowie den

Schlussbericht über die erfolgte Prüfung für das Jahr 2020 fest.

 

Anlage: Prüfvermerk zum Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Gemeinde Ritzerow.

 

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2020 ist am 21.05.2024

vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden (Prüfvermerk

siehe Anlage).

 

Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltsplanung und die laufenden

Geschäfte des Rechnungswesens nach den Vorschriften des NKHR- MV (neues

kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern)

geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt    2.790.987,04 EUR

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt   1.005.159,09 EUR

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag       54.269,20 EUR

 

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss

der Gemeinde Ritzerow. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis

5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des

Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen

Bestimmung haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung,

Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen

zum Jahresabschluss – unter Einbeziehung des Rechnungswesens der Gemeinde

Ritzerow für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

geprüft.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen

abschließenden Prüfungsvermerk an, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer

Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den

wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde Ritzerow keine ergänzenden

Feststellungen gemacht.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hat zu keinen wesentlichen

Feststellungen geführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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