Beschlussvorlage - 2024/GVRi/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ritzerow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das

Haushaltsjahr 2021.

 

Der Bürgermeister nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Er verließ den

Raum vor der Abstimmung.

 

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Gemeinde Ritzerow zum 31.12.2021 ist am 21.05.2024

vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden.

 

Nach § 3a Abs.5 KPG fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss einen abschließenden

Prüfungsvermerk an, der der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Grundlage ihrer

Prüfungsfeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Im Ergebnis seiner Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu den wirtschaftlichen

Verhältnissen der Gemeinde Ritzerow keine ergänzenden Feststellungen gemacht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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