Beschlussvorlage - 2024/GVGü/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gülzow stimmt der Durchführung des Vergabeverfahrens zur „Dachsanierung am 24-WE Gülzow“ zu.  

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Sachverhalt

 

In den letzten Monaten meldeten sich wiederholt Mieter der oberen Etagen des Wohnhauses mit Beschwerden, dass bei Regen Feuchtigkeit in die Wohnungen eindringt. Dazu wurde eine Reparatur der Dachhaut beauftragt. Bei der Begehung stellte der beauftragte Fachbetrieb fest, dass das Pappdach insgesamt in desolatem Zustand ist. Eine Reparatur der gesamten Dachfläche macht sich erforderlich. Die Anschlüsse zu Sanitärentlüftungen und Dachausstiegen sind in Ordnung.

 

Im Zuge der Freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.

 

Gem. § 5 (2) der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschn. 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000 € nicht übersteigt.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden auf ca. 14.000,- €  brutto geschätzt.

 

Gem. § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Gülzow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV MV über eine Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem Schätzwert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 € (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren. Da hier eine Wertgrenze von 5.000 € überschritten ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

Im Haushalt des Jahres 2024 sind für die Unterhaltung von gemeindlichen Wohnungen per 21.08.2024 noch 27.000 € verfügbar. Bei der Haushaltsplanung wurden Mittel für Unvorhergesehenes – wie in diesem Fall - berücksichtigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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