Beschlussvorlage - 2024/GVRo/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehren Rosenow und Luplow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- André Netzel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rosenow
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Entscheidung
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02.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rosenow stimmt der Entschädigung für die Funktionsträger der Feuerwehren Rosenow und Luplow entsprechend der neuen FwEntschVO M-V in Höhe von 75 % des Höchstsatzes ab 01.01.2024 wie folgt zu:
Wehrführer Rosenow /Luplow 187,50 € / Monat
Stellvertreter Rosenow/ Luplow 93,75 € / Monat
Gerätewart Rosenow/ Luplow/ Schwandt 75,00 € / Monat
Jugendwart Luplow 93,75 € / Monat
Sachverhalt
Die Verordnung regelt die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren.
Der Höchstsatz nach § 2 FwEntschVO M-V für Gemeindewehrführer beträgt monatlich 250,00 Euro. Die Stellvertreter erhalten höchstens die Hälfte der Entschädigung des Gemeindewehrführers.
Der Höchstsatz nach § 5 FwEntschVO M-V für Jugendwarte beträgt 125,00 Euro und für die Gerätewarte 100,00 Euro.
Um eine gerechte Einstufung der Funktionsträger im Amtsbereich zu erreichen, werden folgende Einstufungen aufgrund der Bemessung nach § 4 FwEntschVO M-V vorgeschlagen:
Art und Größe der Feuerwehrabteilungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3:
Anzahl aktiver Mitglieder (unter 18 Kameraden): 60 %
Anzahl aktiver Mitglieder (über 18 Kameraden): 70 %
Jugendfeuerwehr: (+ 10 %)
Kinderfeuerwehr: (+ 5 %)
Anzahl Feuerwehrfahrzeuge nach § 4 Abs. 2 Nr. 4:
Mehr als 1 Feuerwehrfahrzeug: (+ 5 %)
Mehr als 3 Feuerwehrfahrzeuge: ( + 10%)
Für die Feuerwehren Rosenow und Luplow ergeben sich somit 75 % des Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Funktionsträger.
Wir bitten um Zustimmung des Vorschlages zur Einstufung der ehrenamtlichen Funktionsträger.
Finanzielle Auswirkungen:
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X |
Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
11.475,00 € |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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