Beschlussvorlage - 2024/GVRo/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Rosenow stimmt der Durchführung des Vergabeverfahrens „Neubau eines Gemeindezentrums in Rosenow – Erstellung eines Standsicherheitsnachweises“ zu.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Rosenow plant die Errichtung eines neuen Gemeindezentrums (Mulitifunktionsgebäude) im Bereich des Sportplatzgeländes in Rosenow.

Damit die Baugenehmigung positiv gewertet wird ist die Vorlage eines Standsicherheitsnachweises nötig.

 

Im Zuge einer freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.

 

Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensverordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.

 

Die Kosten für diese Maßnahme werden auf ca. 47.105,00 €, brutto geschätzt.

 

Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren. Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

Im Haushalt stehen für diese Maßnahme 47.105,00 € zur Verfügung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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