Beschlussvorlage - 2024/GVJü/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Fuhrpark Gemeinde Jürgenstorf - Lieferung eines Rasentraktors
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Denise Nilles
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Jürgenstorf
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Entscheidung
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04.09.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Jürgenstorf besitzt aktuell keinen einsatzfähigen Traktor um u.a. Ihrer Grünanlagenpflege nachzukommen. Daher soll ein neuer beschafft werden.
Im Zuge einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Unterschwellenvergabeordnung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 € nicht übersteigt.
Die Anschaffungskosten werden auf ca. 20.000,00 €, brutto geschätzt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da die Schätzsumme die Wertgrenze von 5.000 Euro übersteigt, liegt die Einleitung und -Ausgestaltung des Vergabeverfahren in der Gemeindevertretung. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens liegt die Zuschlagserteilung beim Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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