Beschlussvorlage - 2024/SVS/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die beschlossene Hauptsatzung (Beschluss 2024/SVS/004) wird mit der erneuten Beschlussfassung aufgehoben. Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt die beiliegende Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Mit Beschluss 2024/SVS/004 hat die Stadtvertretung in der Sitzung vom 08.07.2024 die Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen beschlossen. Die Satzung wurde nach § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V entsprechend bei der unteren Rechtsaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Die untere Rechtsaufsicht hat mit Schreiben vom 26.07.2024 eine Rechtsverletzung festgestellt. Die Rechtsgrundlage für die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters hat sich geändert – in der vorherigen Bestimmung war geregelt, dass die Einwohnerzahl des Amtes als Grundlage genutzt wird. Nunmehr bildet die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung M-V die Grundlage und es wird die Einwohnerzahl der Gemeinde zugrunde gelegt.

Entsprechend der festgestellten Rechtsverletzung wird der § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung von 150,00 EUR auf 120,00 EUR abgeändert.

Eine neue Beschlussfassung ist notwendig.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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