Beschlussvorlage - 2024/GVRi/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenunterhaltung in der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Ritzerow
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Entscheidung
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19.09.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ritzerow ist zur Unterhaltung der Gemeindestraßen verpflichtet. Für dieses Jahr sind Risssanierungen geplant.
Im Zuge einer freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Die Baukosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 9.870,00 € brutto.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren. Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Im Haushalt sind für diese Maßnahme 10.000,00 € eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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