Beschlussvorlage - 2024/SVS/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan der

                                         Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen

                                         Malchiner Straße 59

                                         17153 Reuterstadt Stavenhagen

für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.

    

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Sachverhalt

Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, als Anlage dem Haushalt beizufügen.

Die Reuterstadt Stavenhagen ist zu 100 % an der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen beteiligt, somit liegt ein maßgeblicher Einfluss vor.

Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen stimmte in seiner Sitzung am 23.09.2024 einstimmig dem Wirtschaftsplan 2025 zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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