Beschlussvorlage - 2024/GVJü/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2023/GVJü/146 vom 06.12.2023 mit dem folgenden Inhalt:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung einer Teilfläche des Flurstückes 99/2 aus der Flur 1 der Gemarkung Jürgenstorf.

 

Der Bodenrichtwert einer gemischten Baufläche im Innenbereich beträgt 15,00 €/m². Die Teilfläche hat eine Größe von ca. 800 m². Folglich ergibt sich für die Teilfläche des Flurstückes 99/2 ein Gesamtwert in Höhe von 12.000,00 €.

 

Die Ausschreibung erfolgt, entsprechend des Gesamtwertes der Teilfläche, zu einem Mindestgebot in Höhe von 12.000,00 €.

 

Die Ausschreibung wird auf der Internetseite des Amtes Stavenhagen und in dem Reuterstädter Amtsblatt veröffentlicht. Die Ausschreibung der Teilfläche erfolgt für 2 Monate.

 

Nach der Beendigung der Ausschreibung erhält der Höchstbietende den Zuschlag, sofern dessen Angebot nicht das Mindestgebot unterschreitet.

 

Die Kosten, die durch die notarielle Beurkundung und durch die erforderliche Vermessung entstehen, trägt der Erwerber.

 

Nachdem die Teilfläche in das Eigentum des Erwerbers übergegangen ist, muss der Erwerber innerhalb von 2 Jahren mit dem Bau eines Eigenheimes beginnen.

 

Nachdem die Teilfläche in das Eigentum des Erwerbers übergegangen ist, muss der Erwerber innerhalb von 5 Jahren den Bau eines Eigenheimes vollenden.

 

Die grundbuchliche Sicherung der Zuwegung und der Leitungen über die gemeindlichen Flurstücke wird den Erwerbern garantiert.“

 

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Sachverhalt

Das Flurstück 99/4 (ehem. 99/2) aus der Flur 1 der Gemarkung Jürgenstorf befindet sich in dem Eigentum der Gemeinde Jürgenstorf.

 

Für eine ca. 800 m² große Teilfläche („Parzelle 3“) besteht ein positiver Vorbescheid. Somit kann diese Teilfläche als Bauland angesehen werden.

 

Dementsprechend steht es im Interesse der Gemeinde Jürgenstorf, diese Teilfläche zum Höchstgebot auszuschreiben.

 

Am 06.12.2023 hat die Gemeindevertretung mit dem Beschluss 2023/GVJü/146 die Aus-schreibung der Teilfläche unter konkreten Bedingungen beschlossen.

 

Eine Bedingung war unter anderem die Ausschreibung zu einem Mindestgebot in Höhe von 12.000,00 €. Dieses Mindestgebot entspricht dem Gesamtwert der Teilfläche, welcher mit dem damaligen Bodenrichtwert in Höhe von 15,00 €/m² ermittelt wurde.

 

In der Zwischenzeit hat sich der anzuwendende Bodenrichtwert jedoch von 15,00 €/m² auf 16,00 €/m² erhöht. Die Höhe des damals beschlossenen Mindestgebotes entspricht somit nicht mehr den aktuellen Voraussetzungen.

 

Folglich muss die Gemeindevertretung den damaligen Beschluss 2023/GVJü/146 vom 06.12.2023 aufheben und einen angepassten Beschluss neufassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

 

 

0 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

 

0 €

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

 

 


0 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)


0 €

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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