Beschlussvorlage - 2024/GVJü/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt für das Produktsachkonto 55305 / 52311 – Friedhof /

Unterhaltung der Grundstücke 3,6 T€ überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Bereitstellung des Aufwandes soll aus Mehreinnahmen in dem

Produktsachkonto 61100 / 40131 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen /

Gewerbesteuerzahlungen für das laufende Jahr erfolgen.

 

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Sachverhalt

Im Haushaltsplan wurde für das Produkt Friedhof / Unterhaltung der Grundstücke

200,00 € veranschlagt. Grundlage war das Planungsgespräch für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Bürgermeister der Gemeinde Jürgenstorf, die Zuarbeit des entsprechenden Fachamtes, sowie die Erstellung des Haushaltsplanes. Bei der Planung ist die entsprechende Planzahl nicht in den Haushalt eingestellt worden.

Es entstehen somit 3,6 T€ überplanmäßige Aufwendungen.

 

HH – Ansatz    200,00 €

Angeordnet per 05.11.2024      0,00 €

Verfügbar                         200,00 €

Mehrbedarf              3.600,00 €

 

Es gilt nach Möglichkeiten für die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen zu

suchen.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können aus Mehreinnahmen im

Produktsachkonto 61100 / 40131 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen /

Gewerbesteuerzahlungen für das laufende Jahr bereitgestellt werden.

 

Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Gewerbesteuerzahlungen für das laufende Jahr

 

HH – Ansatz    100.000,00 €

Angeordnet per 05.11.2024  194.532,70 €

Verfügbar                94.532,70 €

 

Ich bitte um Zustimmung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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