Beschlussvorlage - 2024/SVS/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan der

                     Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH

                     Gülzower Damm 23

                     17153  Reuterstadt Stavenhagen

 

 für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029.

 

Anlage:  Wirtschaftsplan vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 der Wärmeversorgung

              Stavenhagen GmbH

 

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Sachverhalt

Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 und 8 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist…, als Anlage dem Haushalt beizufügen.

Da die Reuterstadt Stavenhagen zu 100 % an der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH beteiligt ist, liegt somit ein maßgeblicher Einfluss gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 KV M-V vor.

Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Gesellschaft.

Der Beschluss des Aufsichtsrates der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH zum Wirtschaftsplan erfolgte am 29.10.2024.

Die Wirtschaftsjahre ab 2025 sind durch das Transformationsprojekt hin zu klimaneutraler

Abwärme aus der Klärschlammverbrennung in Stavenhagen geprägt.

Hier soll eine Fernwärmeverbindungsleitung vom Standort der Klärschlammverbrennung der EEW GmbH & Co KG in das bereits bestehende Verteilnetz erfolgen. Weiterhin wird der Netzausbau in Stavenhagen, der Bau eines Wärmebesicherungsspeichers und der Bau einer Versorgungsleitung nach Jürgenstorf geplant.

Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen (Erträge/Aufwendungen/Investitionen) wurden im vorliegenden Wirtschaftsplan dargestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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