Beschlussvorlage - 2024/SVS/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit integrierter Rettungswache und Polizeistation am Standort Ivenacker Tor auf der Grundlage der in der diesbezüglichen Machbarkeitsstudie ermittelten Abschlussvariante einzuleiten.

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Sachverhalt

Der Brandschutzbedarfsplan des Amtes Stavenhagen von 2020 (BSBP 2020) hat einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen an einem geeigneten Standort empfohlen. Er listet erhebliche bauliche und funktionale Mängel am bestehenden Feuerwehrstandort in der Malchiner Straße auf.

Nach der abgeschlossenen Standortsuche ist die Errichtung eines neuen Gebäudes für die Freiwillige Feuerwehr Stavenhagen beabsichtigt. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie sind eine Rettungswache und eine Polizeistation als Bestandteil des Gebäudekomplexes miteinzuplanen.

Der Standort Ivenacker Tor umfasst eine rund 13.500 m² große Teilfläche des Flurstücks 44/1 in der Gemarkung Stavenhagen, Flur 6. Das Flurstück 44/1 gehört der Reuterstadt Stavenhagen. (Bei diesem Grundstück besteht die Möglichkeit einer kreuzungsfreien Zuwegung zwischen den anrückenden Kameraden und den bereits ausrückenden Fahrzeugen. Eine Alarmausfahrt zur Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 104 ist umsetzbar.)

Die Integration von Rettungswache und Polizei soll eine effiziente Raum- und Flächennutzung sowie eine sinnvolle Kombination der drei verschiedenen Einrichtungen ermöglichen.

Mit Beschluss 2023/SVS/444 der Stadtvertretung Stavenhagen vom 19.10.2023 wurde der Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung für ein neues Feuerwehrgebäude mit integrierter Rettungswache und Polizeistation am Standort Ivenacker Tor zugestimmt. Anschließend wurde eine Machbarkeitsstudie für die geplante Bebauung beauftragt.

Ziel der Machbarkeitsstudie ist die Formulierung eines tragfähigen Konzeptes auf dem vorgegebenen Grundstück, die Prüfung der Unterbringung von Baumassen und Funktionsbereichen, der Anordnung und Strukturierung der Freibereiche sowie die Ermittlung eines Grobkostenbudgets für die Gesamtmaßnahme.

Das Ergebnis der Studie soll als Grundlage für den weiteren Projektablauf dienen, insbesondere zur Festlegung des finalen Flächenbedarfs auf dem Grundstück, sowie als Basis für die vertiefende Finanzierung.

Mit der Machbarkeitsstudie werden Lösungsansätze in verschiedenen Varianten aufgezeigt, die – jeweils auf der Bestandsanalyse fußend – auf Größe und Gliederung der Baumasse, Kubatur und Geschossigkeit eingehen. Die Varianten zeigen die mögliche Einordnung im Umfeld. Sie sind jeweils mit einem Erschließungskonzept mit zusätzlicher Anbindung an die Bundesstraße B104 und einem Lösungsansatz für den ruhenden Verkehr versehen. Außerdem werden Freiraumkonzepte für die Varianten erarbeitet. Nach Bewertung und Wichtung der Lösungsansätze wird die Abschlussvariante festgelegt und ausgearbeitet. Hierzu gehören u.a.:

-Visualisierung vom Straßenraum aus,

-Aussagen zur funktionalen Gliederung der Bereiche,

-Vorkonzept zur Materialität der Grundkonstruktion sowie Tragwerk,

-Lösungsansatz zur Gestaltung der Fassade,

-Energievorkonzept und Aussagen zur Nachhaltigkeit,

-Vorkonzept Brandschutz und Grobkostenkalkulation nach DIN 276/ 2018.

Um die Förderkulisse für diese umfangreiche Maßnahme eines Feuerwehrneubaus mit Polizei und Rettungswache abklären zu können, ist eine politische Grundsatzentscheidung Voraussetzung.

Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, zu deren Erledigung die Gemeinden gemäß § 2 KV M-V verpflichtet sind, gehört auch der Brandschutz.

Mit der Zustimmung der Stadtvertretung und der Billigung der Vorzugsvariante als planerischem Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, welche den „Neubau der freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen mit Rettungswache und Polizeistation“ am Standort Ivenacker Tor untersucht, wird die Verwaltung, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Stefan Guzu, die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen für die Umsetzung des Vorhabens ergreifen. Dazu gehören die Schaffung der Genehmigungsfähigkeit auf bauleitplanerischer Ebene, die Planung und Organisation der Finanzierung des Vorhabens einschließlich Fördermittelakquise, die Ausschreibung der Planungsleistungen und die Erstellung der Planungsunterlagen – zunächst - bis zum Entwurf.

Als Ergebnis der überschlägigen Abschätzung der Gesamtkosten im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden 11 Mio. € angegeben. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die nächsten Planungsschritte soll über die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 erfolgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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