Beschlussvorlage - 2024/SVS/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.Mit Wirkung ab 01.03.2025 ist eine monatliche Miete in Höhe von 10,00 EURO pro Garage 

   auf städtischem Grund und Boden von den bisherigen Nutzern zu erheben.

 

2. Bis zum Abschluss der neuen Mietverträge wird die Nutzung der Garage durch die

    bisherigen Mieter weiter geduldet.

 

3. Verlängerung des Kündigungsschutzes auf 5 Jahre ab dem 01.03.2025 

 

4.Die Höchstgrenze der durch die Mieter zu erbringenden Reparaturen bzw.

   Instandhaltungsmaßnahmen wird auf jährlich 50,00 EURO festgelegt.

 

5.Bei Abschluss eines Mietvertrages ab/nach dem 01. 01. 2025 mit Personen, die bisher

   keine Nutzer einer Garage auf städtischem Grund und Boden waren, wird eine monatliche

   Miete in Höhe von 20,00 EURO pro Garage erhoben.

 

 

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Sachverhalt

Diese Beschlussvorschläge sind das Ergebnis der Bürgerversammlung zum Thema “Neue Garagenmietverträge” vom 12.11.2024.

 

Der unter Ziffer 5 formulierte Beschlussvorschlag wurde bereits am 12.09.2024 gleichlautend beschlossen und musste im Zuge der Aufhebung des Beschlusses 2024/SVS/018 auf Grund der nicht erfolgten Einzelabstimmung über die Beschlussvorschläge mit aufgehoben werden.

Als Ergebnis der Bürgerversammlung wurde die Beibehaltung dieses Beschlussvorschlages einstimmig befürwortet.

Durch die Verwaltung wurden bereits neue Mietverträge ab dem 01.01.2025 mit neuen Mietern zu einer Miete von 20,00 EURO monatlich abgeschlossen. Aus diesem Grund wird hier das Datum 01.01.2025 beibehalten und nicht der 01.03.2025 als Beschlussvorschlag formuliert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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