Beschlussvorlage - 2024/SVS/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Befugnissen auf den Hauptausschuss
Kreditaufnahmen Kassenkredit/ Investitionskredit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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28.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung überträgt die Befugnis zur Aufnahme von Krediten im Rahmen der genehmigten Höhe in der Haushaltssatzung 2023 für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bzw. der Haushaltssatzung 2024 für Kassenkredite über die in der Hauptsatzung der Reuterstadt Stavenhagen im § 5 Absatz 3 Ziffer 8 festgelegten Höhe hinaus, auf den Hauptausschuss.
Diese Befugnis gilt bis zum 31.12.2024.
Sachverhalt
Die erstellte Liquiditätsplanung der Reuterstadt Stavenhagen zeigt deutlich auf, dass die Liquidität ab Dezember 2024 rückläufig ist.
Aktuell verfügt die Stadtkasse über folgende Kassenkredite:
1.000.000,00 € Festbetragskredit, Laufzeit endet am 31.12.2024
2.256.000,00 € Kontokorrentkredit ohne Begrenzung der Laufzeit.
Der am 31.12.2024 zu tilgende Festbetragskredit soll durch eine Erhöhung des Kreditrahmens für den Kontokorrentkredit um 1.000.000 EUR getilgt werden.
Damit wäre der genehmigte Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltsatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2024 ausgeschöpft.
Ein entsprechendes Angebot der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin wird zeitnah eingeholt.
Für das Haushaltsjahr 2023 beträgt der genehmigte Höchstbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 7.577.200 EUR.
Für einen Teilbetrag in Höhe von 3.500.000,00 EUR soll im Dezember 2024 eine Kreditaufnahme erfolgen.
Für den restlichen Betrag in Höhe von 4.077.200 EUR gilt nach § 52 Abs. 3 KV M-V die Kreditermächtigung bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 weiter.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 3.500.000 EUR erfolgt zum 01.01.2025. Dadurch fallen für das Haushaltsjahr 2024 keine Zinsen an.
Diese Vorgehensweise wird auf Grundlage wirtschaftlicher Betrachtungen als sinnvoll erachtet, da die im Haushalt 2023 veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen noch nicht in vollem Umfang zahlungspflichtig geworden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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378,6 kB
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